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Ziel
Schulabgänger, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz
erhalten haben,
können
durch die betriebsnahe Ausbildung einen Ausbildungsplatz in der Region erhalten.
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Unsere
Ausbildungsplätze
erhalten wir
von Unternehmen, die über Erfahrungen
in der Erstausbildung verfügen und selbst
aktiv ausbilden.
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Unsere Bewerberinnen und Bewerber
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sollten Schulabgänger des jeweiligen Jahrganges sein,
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müssen
für eine Berufsausbildung geeignet sein,
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haben ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg,
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sind
als unversorgte Bewerber bei der zuständigen Agentur für Arbeit,
ARGE oder optierenden Kommune registriert, und
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dürfen
keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Sind
diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Vermittlung durch die
Agentur für Arbeit, ARGE oder optierenden Kommune zum Ausbildungsring
erfolgen. |
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In der Vermittlungsphase (also vor Abschluss eines
Berufsausbildungsvertrages)
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führen wir mit der Bewerberin/ dem Bewerber und seinen/ ihren Eltern ein
Einstellungsgespräch
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muss sich die Bewerberin/ der Bewerber in der vorgesehenen Ausbildungsstätte
vorstellen
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muss der mögliche Ausbilder seine Zustimmung zur Ausbildung
erklären.
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Der
Abschluss des Berufsausbildungsvertrages
erfolgt zwischen dem Bewerber/ der Bewerberin - wenn er/ sie unter 18 Jahre alt ist
auch mit den
Erziehungsberechtigten - und dem Ausbildungsring.
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Die
Ausbildung
unterscheidet
sich nicht von einer „normalen“ betrieblichen Ausbildung im dualen
System.
Die Personalabteilung des Ausbildungsbetriebes
„Ausbildungsring“ befindet sich in Potsdam oder in Neuruppin, der Ausbildungsplatz in einem
Unternehmen.
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Die
Ausbildungsberufe
Die
betriebsnahe Ausbildung ist ein Förderprogramm, das wirksam wird, wenn die
angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze zur Versorgung der Schulabgänger
nicht ausreichen. Aus diesem Grunde werden die Ausbildungsplätze für die
betriebsnahe Ausbildung erst ab Ende Mai akquiriert. In den zurückliegenden
Jahren konnten auf diese Weise jährlich Ausbildungsplätze für mehr als 60
Berufe angeboten werden. Die meisten Angebote erhalten wir in den Berufen des
Handels und des Hotel- und Gaststättengewerbes.
Nicht
angeboten werden durch uns Handwerksberufe und Berufe, die nicht auf der
Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ausgebildet werden, wie schulische
Ausbildungsgänge (z.B. Assistentenausbildungen), die Ausbildung zur
Gesundheits- und Krankenpfleger(in) und andere Pflegeberufe.
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Ausbildungsergänzende
und prüfungsvorbereitende Lehrgänge
Der
Ausbildungsring führt sowohl in den Berufen
des Handels und des Hotel- und Gaststättenwesens als auch in den freien Berufen
(Medizinische/-r, Zahnmedizinische/-r und Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r,
Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r,
Steuerfachangestellte/-r) ausbildungsergänzende und
prüfungsvorbereitende Lehrgänge durch.
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Die
Finanzierung
erfolgt aus Mitteln
des Bundes und des Europäischen Sozialfonds des Landes Brandenburg
und wird möglich durch
Ausbildungsplatzprogramme des Landes Brandenburg, die durch das Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
verabschiedet werden. |
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Die
Ausbildungsvergütung
unterscheidet
sich von einer tariflichen Ausbildungsvergütung.
Sie
beträgt für die Auszubildenden zur Zeit (monatlich Brutto = Netto) im
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1.
Ausbildungsjahr |
215,00 € |
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2. Ausbildungsjahr |
225,00
€ |
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3. Ausbildungsjahr |
236,00
€ |
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4. Ausbildungsjahr |
247,00
€ |
Der
Ausbildungsring trägt
zusätzlich die Kosten für
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die Kranken-, Renten-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
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Die
Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft wird ebenfalls vom
Ausbildungsring finanziert.
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Ein Rechtsanspruch auf
einen geförderten Ausbildungsplatz besteht nicht! |
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