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Eine Ausbildung
über den Ausbildungsring ist einer betrieblichen Ausbildung
gleichwertig.
Die
Entscheidung für eine Ausbildung über den Ausbildungsring muss man
dann treffen, wenn man die Schulausbildung beendet hat und im Juli
bzw. August noch keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden
konnte.
Bis dahin sollte
man eng mit seinem zuständigen Berufsberater des Arbeitsamtes
zusammenarbeiten und alle Möglichkeiten
nutzen, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten.
Der
Berufsberater verfügt ab August des Einstellungsjahres über eine
Liste des Ausbildungsringes mit den Angeboten für Ausbildungsplätze
im Arbeitsamtsbereich. Diese Liste wird regelmäßig vervollständigt.
Beispiele für Ausbildungsberufe
können Sie hier finden, ob aber gerade diese Berufe zum
Sommer/Herbst des Jahres erlernt werden können, erfahren Sie von
Ihrem Berufsberater.
Erhalten Sie von
Ihrem zuständigen Arbeitsamt einen
Vermittlungsvorschlag zum Ausbildungsring, haben Sie sich
unverzüglich, d.h. innerhalb von 5 Tagen telefonisch zu melden und
einen Vorstellungstermin beim Ausbildungsring
zu vereinbaren.
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