Für interessierte Jugendliche

 

Eine Ausbildung über den Ausbildungsring ist einer betrieblichen Ausbildung gleichwertig.

 

Die Entscheidung für eine Ausbildung über den Ausbildungsring muss man dann treffen, wenn man die Schulausbildung beendet hat und im Juli bzw. August noch keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnte.

 

Bis dahin sollte man eng mit seinem zuständigen Berufsberater des Arbeitsamtes zusammenarbeiten und alle Möglichkeiten nutzen, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten.

 

Der Berufsberater verfügt ab August des Einstellungsjahres über eine Liste des Ausbildungsringes mit den Angeboten für Ausbildungsplätze im Arbeitsamtsbereich. Diese Liste wird regelmäßig vervollständigt. Beispiele für Ausbildungsberufe können Sie hier finden, ob aber gerade diese Berufe zum Sommer/Herbst des Jahres erlernt werden können, erfahren Sie von Ihrem Berufsberater. 

 

Erhalten Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt einen Vermittlungsvorschlag zum Ausbildungsring, haben Sie sich unverzüglich, d.h. innerhalb von 5 Tagen telefonisch zu melden und einen Vorstellungstermin beim Ausbildungsring zu vereinbaren.  

 

Zu diesem Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
 
Vermittlungsformular des Arbeitsamtes
aktuelles Bewerbungsschreiben
aktueller Lebenslauf
ärztliche Erstuntersuchung - nicht älter als 14 Monate!
(nur wenn Sie unter 18 Jahre alt sind)
beiliegender Personalbogen (ausgefüllt) mit  Passbild
letztes Schulzeugnis bzw. Abschlusszeugnis

Hinweis:

Für Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättenwesen und  Einzelhandel im Lebensmittelbereich ist eine Belehrung in mündlicher und schriftlicher Form durch das Gesundheitsamt zwingend notwendig, die nicht älter als drei Monate sein darf. Diese Belehrung sollte nach Möglichkeit bereits vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Die Kosten sind durch den Auszubildenden selbst zu tragen.

 

Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt keine Bearbeitung!

Wenn Sie bereits eine Ausbildung abgebrochen haben, benötigen wir auch
 

den letzten Berufsausbildungsvertrag

das Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag

Bei diesem Termin beim Ausbildungsring vereinbart der Ausbildungsring für Sie einen Vorstellungstermin bei dem Unternehmen, in dem Sie durch den Ausbildungsring ausgebildet werden sollen.

 

Hält der Ausbilder dieses Unternehmens Sie für die Ausbildung geeignet, teilt er es dem Ausbildungsring schriftlich mit. Sie melden sich in diesem Falle unverzüglich beim Ausbildungsring und erhalten einen Termin zum Abschluss des Ausbildungsvertrages. Zu diesem müssen Sie, wenn Sie noch nicht volljährig sind, Ihre Erziehungsberechtigten mitbringen. 

 

Ihre Ausbildung beginnt mit dem Datum, das auf dem Ausbildungsvertrag festgelegt ist.

  zurück zur Ausbildungsübersicht

gefördert und finanziert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds des Landes Brandenburg
 

Ausbildungsring
Potsdam-Brandenburg e.V.
Wilhelm-Bartelt-Straße 2
16816 Neuruppin
Fon +49 331 29 86 511
Fax +49 331 29 86 524
wegner@abr-potsdam.org


Design by potsdam.com
© 2002 ABR Potsdam-Brandenburg e.V.

Zugriffszähler