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Der Ausbildungsring kann in fast
allen Berufen ausbilden. Ausnahmen sind jedoch die Berufe im Bauhaupt- und
Baunebengewerbe, da der notwendige Aufwand für die Ausbildung auf dem Lehrbauhof
nicht durch den Ausbildungsring getragen werden kann.
Der Ausbildungsring kann in
jedem Unternehmen ausbilden, dass durch die zuständige Stelle die volle Eignung
zur Ausbildung erhalten hat. Unternehmen, die nur im Verbund ausbilden dürfen,
können nicht Partner des Ausbildungsringes werden.
Interessierte Unternehmen können
ab Ende Mai eines jeweiligen Jahres dem Ausbildungsring Ausbildungsplätze
anbieten.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden
an dieser Stelle die exakten zusätzliche
Voraussetzungen veröffentlicht, die für eine Zusammenarbeit im konkreten
Jahr durch den Zuwendungsgeber und die zuständigen Stellen festgelegt werden.
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