Für interessierte Unternehmen

Der Ausbildungsring existiert durch seine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Unternehmen, Büros, Praxen, Kanzleien usw. 

Die Grundvoraussetzungen für eine Zusammenarbeit sind in jedem Fall:

  • während der Einstellungsphase vorhandene eigene, d.h. betrieblich finanzierte Auszubildende.

Folgende Relationen zur Zahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter müssen eingehalten sein:

bis 25 Mitarbeiter mind. 1 AZUBI
über 25 Mitarbeiter mind. 6 % AZUBIs
  • die Zustimmung der jeweils zuständige Stelle, dass in diesem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsplatz durch den Ausbildungsring genutzt wird.

Der Ausbildungsring kann in fast allen Berufen ausbilden. Ausnahmen sind jedoch die Berufe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, da der notwendige Aufwand für die Ausbildung auf dem Lehrbauhof nicht durch den Ausbildungsring getragen werden kann.

Der Ausbildungsring kann in jedem Unternehmen ausbilden, dass durch die zuständige Stelle die volle Eignung zur Ausbildung erhalten hat. Unternehmen, die nur im Verbund ausbilden dürfen, können nicht Partner des Ausbildungsringes werden.

Interessierte Unternehmen können ab Ende Mai eines jeweiligen Jahres dem Ausbildungsring Ausbildungsplätze anbieten.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden an dieser Stelle die exakten zusätzliche Voraussetzungen veröffentlicht, die für eine Zusammenarbeit im konkreten Jahr durch den Zuwendungsgeber und die zuständigen Stellen festgelegt werden.

Da in der Regel jährlich mehr Platzangebote dem Ausbildungsring unterbreitet werden, als er durch den Umfang der Finanzierung begründet nutzen kann, hängt die Nutzung eines Platzangebotes von folgenden Faktoren ab:

  • die zuständige Stelle muss eine Ausbildung auf diesem Platz genehmigt haben

  • ein geeigneter Bewerber muss durch den zuständigen Berufsberater des Arbeitsamtes vermittelt worden sein

  • die Ausbildung auf diesem Ausbildungsplatz muss sich im Rahmen der durch den Zuwendungsgeber festgelegten Höchstzahl der förderfähigen Ausbildungen bewegen.

Da der Ausbildungsring ein eigenständig agierender Verein ist, entscheidet im Zweifelsfall der Geschäftsführer letztendlich über die Nutzung eines Ausbildungsplatzes.

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gefördert und finanziert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds des Landes Brandenburg
 

Ausbildungsring
Potsdam-Brandenburg e.V.
Junckerstraße 7
16816 Neuruppin
Fon +49 331 29 86 511
Fax +49 331 29 86 524
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